Antidiskriminierungsgesetz- welche Umsetzung passt zu D

18. Juli 05 

Die Umsetzung der EU Richtlinien zum Antidiskriminierungsgesetz steht auch für Deutschland in diesem Jahr unausweichlich bevor. So fortschrittlich diese Entwicklung ist, bringt sie doch eine Reihe von Veränderungen mit sich, die vorausschauendes Handeln der Personalabteilungen erfordern. Ein möglicher Regierungswechsel hat allenfalls geringen Einfluss auf die Umsetzung der neuen Gesetze. Am 30.06.2005 organisierte Management Meetings bei der Deka Bank in Frankfurt/M. einen interaktiven Austausch zum Thema, an dem auch HR Software Geschäftsführer Rudolf Schuler teilnahm.

Was bedeutet das Gesetz für die Personalabteilungen? Was ist zu tun?

  • Vom Bewerberverfahren bis zu Beförderungen, Gehaltserhöhungen oder Versetzungen werden Personalabteilungen mit dem Gesetz konfrontiert.
  • Es gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz ohne Unterschied von Rasse, ethnischer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität und Geschlecht.
  • Haftungsfolgen bei Nichtbeachten der Gesetze sind ernst zu nehmen. Es drohen hohe Geldstrafen.
  • Entscheidend für eine Absicherung gegen eventuelle Klagen wegen Missachtung der Grundsätze, ist eine permanente saubere und akribische Dokumentation
  • Es gibt noch keine beispielhaften Rechtsprechungen, da das Gesetz noch nicht verabschiedet ist. Viele Punkte sind daher noch unklar.

            Daher...

       ...werden Personalinformationssysteme immer wichtiger. Denn dort können Entscheidungskriterien lückenlos dokumentiert werden.

Es empfiehlt sich also, frühzeitig Vorbereitungen für die kommenden Regelungen und Gesetze zu treffen. Vor allem die Dokumentation sollte bereits vor deren Einführung optimiert werden, um eingespielte und reibungslose Funktion zu gewährleisten, wenn es "ernst" wird.

HR Software bietet zu allen Themen rund um die neuen Vorschriften professionelle Beratungen und leistet für Sie die komplette administrative Abwicklung von Bewerberverfahren.


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